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Rafael Sarlak

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Rechtsanwalt, Lokalpatriot. Ratsmitglied @Klingenstadt. Justiziar @JU_NRW. Altstipendiat @KASonline. Solingen, Düsseldorf.

Solingen, Deutschland
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@rafaelsarlak
Rafael Sarlak
16 days
RT @RABrennecke: Wunderliche Kommunikationsstrategie von #BrosiusGersdorf gegen Plagiatsvorwurf: Nur geringe Übereinstimmungen und eher hab….
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Rafael Sarlak
17 days
PPS: Im zweiten Tweet schreibe ich: „Die Kanzlei behauptet…“ . Das ist leider falsch. Tatsächlich gibt Redeker keine Stellungnahme für FBG ab, sondern stellt die Stellungnahme von FBG lediglich zur Verfügung. Das ist jedoch für sich genommen auch bemerkenswert….
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Rafael Sarlak
17 days
PS: in meinem ersten Tweet habe ich das Begriffspaar „politisch motiviert“ in „“ gesetzt. Tatsächlich wird dieses Begriffspaar so nicht verwendet. Ich habe den Vorwurf der politischen Motivation aus diesem Satz zum vermuteten Ziel der Berichterstattung entnommen.
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Rafael Sarlak
17 days
Mein Fazit:.Die Stellungnahme versucht, den Eindruck einer unfairen Kampagne zu erzeugen. Tatsächlich erleben wir öffentliche Kritik aus sehr breiten gesellschaftlichen Schichten an einer Kandidatur, die juristisch wie politisch begründete Fragen aufwirft - und das ist erlaubt.
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Rafael Sarlak
17 days
Frau Brosius-Gersdorf ist aus meiner Sicht nicht gut beraten, jetzt einen Rundumschlag gegen Medien und Politik zu starten - gerade wenn sie offensichtlich weiter an ihrer Kandidatur festhält. Das wirft kein gutes Licht auf sie und ihre Eignung für das Amt.
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Rafael Sarlak
17 days
Frau Brosius-Gersdorf hat jedes Recht auf Gehör, aber kein Recht auf Applaus. Ihre Positionen zu Menschenwürde, Sprache, Gleichstellung und Impfpflicht sind öffentlich dokumentiert und - ja - diskutabel. Genau das geschieht. In einem ergebnisoffenen offenen Diskurs. Zum Glück!.
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Rafael Sarlak
17 days
Medien dürfen zugespitzt berichten. Sie dürfen warnen, bewerten, kritisieren. Gerade bei Personalien von Verfassungsrang ist die Schwelle für zulässige Berichterstattung hoch – im Sinne der Meinungsfreiheit. Und: Bürger sollen sich ein Bild machen dürfen.
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17 days
Die Stellungnahme spielt die inhaltliche Kritik herunter und lenkt ab auf Metaebenen: angeblich unfaire Medien, politische Kampagnen, manipulative Berichterstattung. Das ist eine Strategie, die man oft sieht - aber sie ersetzt keine konkrete Auseinandersetzung mit Berichten.
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Rafael Sarlak
17 days
Begriffe wie „ultralinks“ mögen zugespitzt sein - aber Wertungen sind im öffentlichen Meinungskampf zulässig, solange sie auf einer Tatsachengrundlage beruhen. Wer öffentlich hochumstrittene Grundrechtsinterpretationen äußert, muss mit Gegenrede leben.
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17 days
Auch sonst bleibt die Stellungnahme insgesamt eher vage. Es heißt, von Brosius-Gersdorf werde ein „Zerrbild gezeichnet“. Doch welche Aussage ist konkret falsch? Welche Quelle ist falsch wiedergegeben? Unklar. Das ist presserechtlich dünn - und journalistisch leicht durchschaubar.
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Rafael Sarlak
17 days
Im Verfassungsblog gesteht sie dem Volk zwar das letzte Wort zu, meint aber im Ergebnis, eine Quote zur Steigerung des Frauenanteils in Parlamenten sei „überfällig“. Das ist keine bloße „Auseinandersetzung“ sondern eine starke Meinung - die wohl allgemein abgelehnt wird.
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17 days
Zweites Beispiel: Parität in Parlamenten. Hier lässt Frau Brosius-Gersdorf erklären, sie habe sich wissenschaftlich mit Paritätsmodellen für die Wahl des Deutschen Bundestages „auseinandergesetzt“. Das ist sachlich nicht falsch, aber doch arg verkürzt:
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Rafael Sarlak
17 days
Damit handelt es sich bei der kritischen Betrachtung ihrer Position gerade nicht um Diffamierung, sondern um eine zulässige Kritik, die auf einer Tatsachengrundlage beruht. Sie wird sich jedenfalls gegen diese Darstellung presserechtlich nicht erfolgreich wehren können.
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Rafael Sarlak
17 days
Diese Position ist jedoch bekanntermaßen hoch umstritten - gerade weil sie in offenem Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BVerfG steht (BVerfGE 88, 203), das dem ungeborenen Leben ausdrücklich und uneingeschränkt die Menschenwürde zuspricht.
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Rafael Sarlak
17 days
Sie erklärt im nächsten Satz zur Richtigstellung lediglich, dass dem menschlichen Leben ab Nidation das Grundrecht auf Leben(!) zustehe und damit gerade nicht, dass sie dem ungeborenen Leben auch die volle Menschenwürde zugesteht. Juristisch ein gigantischer Unterschied!
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Rafael Sarlak
17 days
In ihrer nunmehr vorgelegten Erklärung heißt es plötzlich: Die Behauptung sei „falsch“, dass sie dem ungeborenem Leben die Menschenwürde abgesprochen habe. Hierfür bedient sie sich eines Tricks:
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Rafael Sarlak
17 days
Beispiel Menschenwürde: In ihrer Arbeit zur Kommission reproduktive Selbstbestimmung sagt Brosius-Gersdorf, es gebe „gute Gründe“ dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gelte. Diese Aussage ist dokumentiert. Sie wurde nicht erfunden, sondern zitiert.
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Rafael Sarlak
17 days
Die Kanzlei behauptet, die Medienberichte über Frau Brosius-Gersdorf seien „unzutreffend“, „unvollständig“ und „unsachlich“ und zielten auf die Verhinderung ihrer Wahl. Doch: Pauschale Vorwürfe ersetzen keine substanzielle Auseinandersetzung mit konkret zitierten Aussagen.
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@rafaelsarlak
Rafael Sarlak
17 days
Als Anwalt für Presse- & Medienrecht habe ich mir die anwaltliche Stellungnahme zur Berichterstattung über Frau Prof. Brosius-Gersdorf angesehen. Die Vorwürfe: die Berichterstattung über sie sei „diffamierend“, „falsch“, und „politisch motiviert“. Ein 🧵.
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