"Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht." 👆
LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98
@Etjittkeenwood
Mitarbeiterführung ist alles🤣 mein Onkel holt regelmäßig Döner etc. für alle, wenn mal Überstunden gemacht werden müssen. Es sind oft die Kleinigkeiten.
@Etjittkeenwood
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Herr lass Hirn regnen. Dass sich die Gerichte überhaupt mit sowas befassen müssen und dazu Stellung nehmen müssen... unglaublich. Kein Wunder, dass die Justiz völlig überlastet ist und Wichtiges lange liegen bleibt