@ZoiNetou
Zoi Netou-Kandylidou
2 years
Freundlicher Hinweis: Maßnahmen gegen den Willen der Patient*innen durchzuführen stellt eine Körperverletzung dar und ist sowohl illegal als auch unethisch.
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Replies

@ZoiNetou
Zoi Netou-Kandylidou
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@Oderdochso
geheim OMR Sandmann
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@ZoiNetou Auch bei fehlender Einwilligungsfähigkeit? 🧐
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@ZoiNetou
Zoi Netou-Kandylidou
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@TigerSachen
KathimachtSachen🆗
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@ZoiNetou Großes Streitpotential! Ich arbeite aktuell in der Behindertenhilfe.Die Menschen sind in der Lage Maßnahmen abzulehnen und dies auch zu verbalisieren. Aber sie sind kognitiv nicht in der Lage, die Konsequenzen zu verstehen. Und nun?
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@_TheFanMan_
Freiherr von Kotzwinkel
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@ZoiNetou W..warum muss man das explizit sagen? 🥺👉👈
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@hepmed1
H⃝o⃝t⃝e⃝l⃝ P⃝a⃝p⃝a⃝ 📯
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@ZoiNetou
Zoi Netou-Kandylidou
2 years
@Frollein_Cortex Oder es eben im Vorfeld klar gemacht hat und jetzt wo Pat. Bewusstlos drauf geschissen wird. Psych Pat. sind ein besonderer Fall. Da braucht man aber auch einen Beschluss zur Zwangsmed, wenn nicht freiwillig eingenommen.
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@therealnotsan
therealnotsan 🚑😷💉💉💉+💉+🦠🦠
2 years
@ZoiNetou Ich befürchte den Grund für diesen Hinweis, will ich gar nicht wissen🥴
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@schwengelherbst
Dieter Schwengelherb
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@ZoiNetou Mit Ausnahme des UBG (§ 🇦🇹) bei psychiatrischen Pat. sowie bei akuter Selbst-/Fremdgefährdung! Ebenso bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte gegen das Wohl des Kindes entscheiden
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@Humanist_me
call me Aï
2 years
@ZoiNetou @Dies_und_Jenes Yes and your point?
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@derinswattguckt
Wattkieker 📯
2 years
@ZoiNetou Frau hat eine Verfügung immer bei sich, dass sie sämtlich lebenserhaltenden Maßnahmen verbietet. Ich hoffe für die Rettungskräfte, dass sie sich auch daran halten. 🧐
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