Freundlicher Hinweis:
Maßnahmen gegen den Willen der Patient*innen durchzuführen stellt eine Körperverletzung dar und ist sowohl illegal als auch unethisch.
@ZoiNetou
Großes Streitpotential! Ich arbeite aktuell in der Behindertenhilfe.Die Menschen sind in der Lage Maßnahmen abzulehnen und dies auch zu verbalisieren. Aber sie sind kognitiv nicht in der Lage, die Konsequenzen zu verstehen. Und nun?
@Frollein_Cortex
Oder es eben im Vorfeld klar gemacht hat und jetzt wo Pat. Bewusstlos drauf geschissen wird.
Psych Pat. sind ein besonderer Fall. Da braucht man aber auch einen Beschluss zur Zwangsmed, wenn nicht freiwillig eingenommen.
@ZoiNetou
Mit Ausnahme des UBG (§ 🇦🇹) bei psychiatrischen Pat. sowie bei akuter Selbst-/Fremdgefährdung! Ebenso bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte gegen das Wohl des Kindes entscheiden
@ZoiNetou
Frau hat eine Verfügung immer bei sich, dass sie sämtlich lebenserhaltenden Maßnahmen verbietet. Ich hoffe für die Rettungskräfte, dass sie sich auch daran halten. 🧐